
Infoveranstaltung zum Herrenberg-Urteil
Was muss bei der Beschäftigung von Honorarkräften beachtet werden?
Termin: 19. Februar 2026, 11:00 - 12:30 Uhr
Veranstaltungsort: online
Referent: Dr. Ingo Vollgraf, Referent für Arbeits- und Zivilrecht, Syndikusrechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.)
Kostenbeitrag: 0,00 €
Inhalt der Veranstaltung
Das Bundessozialgericht hat mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ für Aufsehen gesorgt: Eine Lehrerin an einer Musikschule wurde nicht als Selbstständige, sondern als abhängig Beschäftigte eingestuft. Diese Einstufung hat Auswirkungen auf den gesamten Bildungssektor und damit auch für die Beschäftigung von Honorarkräften in der Jugendarbeit.
Die Frage, ob jemand als Honorarkraft selbstständig ist oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, hat erhebliche arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- und strafrechtliche Konsequenzen. Wird fälschlicherweise ein Honorarvertrag geschlossen, obwohl ein Arbeitsverhältnis vorliegt, spricht man von Scheinselbstständigkeit. Das hat im Zweifel weitreichende Folgen für den Arbeitgeber.
In dieser Online-Veranstaltung betrachten wir das Herrenberg-Urteil und welche Folgen sich daraus konkret für die Beschäftigung von Honorarkräften in der Jugendarbeit ergeben. Dr. Ingo Vollgraf, Referent für Arbeits- und Zivilrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Paritätischen Gesamtverband, wird einen Überblick über das Urteil und seine Folgen geben. Außerdem gibt es ausreichend Raum für Rückfragen und Austausch.
Wichtige Hinweise und Anmeldung
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitglieder des Paritätischen Jugendwerks NRW!
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an:
https://forms.office.com/e/27gjVDqy0v?origin=lprLink
Die Zugangsdaten zur Veranstaltung erhalten sie kurz vor dem Veranstaltungstermin!
Anmeldeschluss ist der 13. Februar 2026.
