Paritätisches Jugendwerk NRW

Navigation

Refugees welcome

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kinder - und jugendgerechte Unterbringung

Von Anfang an begleitet das Thema Unterbringung von Flüchtlingskindern die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW. Eine alters- und kindgerechte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist häufig nicht gegeben. Ihre Unterbringung kann sich unterschiedlich gestalten und ist davon abhängig, ob sie unbegleitet oder mit ihrer Familie in Deutschland ankommen bzw. aus welchem Herkunftsland sie kommen sowie vom Stand und vom Ausgang des Asylverfahrens. Kinder mit ihren Familien werden zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, in denen häufig die Bedürfnisse und Rechte von Kindern zu wenig berücksichtigt werden.

Inobhutnahme und Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Zum 1.11.2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und
Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft. Ergänzend dazu beschloss das
Land NRW das 5. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, das am 9.12.2015
in Kraft trat. Beide Gesetze tragen zu einer gerechten Verteilung von UMF bei.
Die aktualisierte "Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in
Nordrhein-Westfalen"(2017) informiert detailliert über das Clearingverfahren.
Für weitergehende Informationen siehe die Website des Ministeriums für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im
Spannungsfeld zwischen Jugendrecht und Asylrecht".

Bleiberechtsregelungen für abgelehnte Asylbewerber*innen

Stand: November 2020

Abgelehnte Asylbewerber sind ausreisepflichtig. Sie dürfen aber vorübergehend in Deutschland bleiben (Duldung), wenn sie nicht abgeschoben werden können. In NRW leben zahlreiche Familien mit Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene oft schon seit Jahren mit einer Duldung, besuchen die Schule, machen hier ihren Schulabschluss und sind sozial integriert. Mit einem Bleiberecht erhalten Flüchtlinge, die mehrere Jahre nur geduldet wurden, unter bestimmten Bedingungen (z. B. gut integriert, Ausbildung, Berufsabschluss) für eine bestimmte Zeit eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.Weitere Informationen und rechtliche Hintergründe erhalten auf den Seiten der Diakonie Deutschland und beim Bundesverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Download