Paritätisches Jugendwerk NRW

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Eine Reihe Kinder sitzen Arm un Arm auf einer Mauer

Dreiteilige Veranstaltungsreihe für MSOs in der Jugendarbeit, Teil 2

Teil 2: Einführung in die Schutzkonzeptentwicklung

Termin: 07. Mai 2025, 17:00 - 19:30 Uhr

Veranstaltungsort: Herbert Siebold-Haus, Engelsburger Str. 168, 44793 Bochum

Referent*innen: Katharina Henrichs, PJW NRW

Kostenbeitrag: kostenfrei

Inhalt der Fortbildung

Die dreiteilige Veranstaltungs-Reihe richtet sich an alle interessierten Migrant*innenselbstorganisationen, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind und sich in diesem Arbeitsfeld weiter professionalisieren und hierfür auch auf Fördermittel zurückgreifen wollen. Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist es, sich für die Arbeit mit jungen Menschen darauf vorzubereiten, wie Kinder und Jugendliche möglichst gut vor Gewalt geschützt werden können und hierzu ein sogenanntes Schutzkonzept zu entwickeln. Denn überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten – in ihren Familien, in der Schule, aber auch in den Einrichtungen der Jugendarbeit sollen sie sichere Räume vorfinden sowie Ansprechpersonen, die sie unterstützen können, wenn sie Gewalt erfahren. Insofern gehört es zur Professionalisierung dazu, sich mit dem Schutz sowie der Prävention von sexualisierter und körperliche Gewalt und Vernachlässigung auseinander zu setzen. 

Programm der Fortbildung

Der zweite Seminarteil setzt sich mit der Einführung in die Entwicklung von Schutzkonzepten auseinander. Alle Träger der Jugendarbeit sind gemäß § 11 Landeskinderschutzgesetz NRW angehalten, sogenannte Schutzkonzepte zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen, wenn sie Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW beantragen wollen. Auch bei der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe werden sie zumeist als Voraussetzung durch die kommunalen Jugendämter eingefordert. Das Seminar will daher in einem ersten Schritt für die Gefahren, die Kinder und Jugendliche für Ihr Wohl erleben, sensibilisieren, um sodann zu erläutern, welchen Schutzauftrag Einrichtungen der Jugendarbeit gemäß § 8a SGB VIII und § 11 Landeskinderschutzgesetz NRW haben. 

Weitere Hinweise zur Fortbildung

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die Fachberatung Migrant*innenselbstorganisationen: Anmeldung | Fortbildungsreihe "Vereinsarbeit verbessern - Verantwortung stärken" | 1. Halbjahr 2025

Wichtiger Hinweis

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die Fachberatung Migrant*innenselbstorganisationen

Zur Anmeldung der Veranstaltung

Paritätisches Jugendwerk NRW

Katharina Henrichs
Katharina Henrichs
Fachreferentin Jugend- und Kulturarbeit, Kinderschutz und Prävention (sex.) Gewalt