Paritätisches Jugendwerk NRW

Navigation

Ein Reihe Menschen, die sich Smiley-Schilder vor das Gesicht halten

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen geht uns alle an!

Mit dem im Mai 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetz NRW ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien, aber auch besonders in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Fokus gerückt worden. Mädchen und Jungen sollen in Ihren Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sichere Räume finden, in denen ihre Rechte geachtet werden. Sie sollen hier auf Ansprechpartner*innen treffen, die sensibel hinschauen und junge Menschen schützen können, wenn sie sexualisierte, physische, psychische Gewalt oder Vernachlässigung in der Einrichtung selbst oder in ihren Familien erleben.

Wissen schützt!

Qualifizierungsangebote für PJW-Mitglieder

Damit das gelingt, braucht es pädagogische Fach- und Leitungskräfte, die über Wissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Prävention von (sexualisierter) Gewalt verfügen. Auch Ehrenamtliche und Honorarkräfte sollten Anzeichen von Gewalt gegen Mädchen* und Jungen* erkennen können und wissen, wie sie sich dann verhalten sollen. 

 

Das Paritätische Jugendwerk bietet seinen Mitgliedsorganisationen im Laufe dieses Jahres daher verschiedene kostenfreie Qualifizierungsangebote für alle Mitarbeitenden in der Jugendarbeit an.

Dazu haben wir gemeinsam mit dem Institut für soziale Arbeit e.V. ein entsprechendes Fortbildungskonzept entwickelt, das aus einem Basismodul zu den Grundlagethemen und drei Vertiefungsmodulen besteht.

Während das Basismodul allen Mitarbeitenden (einschließlich Ehrenamtler*innen, Honorarkräften) die Möglichkeit bietet, sich zu informieren, wie Kinder und Jugendliche gestärkt und vor Gefährdungen geschützt werden können, beschäftigt sich das Vertiefungsmodul I gezielt mit der Prävention sexualisierter Gewalt. Im Vertiefungsmodul II können Sie der Frage nachgehen, was alles in ein gutes Schutzkonzept gehört und welche Formen von Gewalt hier in den Blick genommen werden sollten. Das dritte Vertiefungsmodul richtet sich dann ausschließlich an pädagogische Fach- und Leitungskräfte und setzt sich mit dem Auftrag nach §8a SGB VIII auseinander.

 

Die eintägigen Fortbildungen finden online und in Präsenz  statt. Die Termine für 2024 sowie weitere Informationen zu den Modulen und Anmedemöglichkeiten finden sie hier.

Schutz braucht Verankerung – Schutzkonzepte entwickeln

Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig wirken und in den Organisationen eine strukturelle Verankerung erfahren kann, braucht es einen vereinbarten und verbindlichen Plan: ein Schutzkonzept.

So wird auch gemäß § 11 des Landeskinderschutzgesetzes NRW die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten seit dem 1. Mai 2022 von allen Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erwartet, sofern sie Förderungen aus dem Kinderjugendförderplan beantragen wollen oder bereits erhalten.

Die PJW Arbeitshilfe „Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit“ bietet einen Leitfaden, in sieben aufeinander folgenden Arbeitsschritten ein insgesamt acht Bausteine umfassendes Kinderschutzkonzept zu entwickeln und liefert vielfältige Praxisanregungen.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier als Download

Hier können Sie die Arbeitshilfe als Printversion bestellen: https://forms.gle/v2ToQBKtYmF7VLey6 

Materialien zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzeptes finden alle PJW-Mitglieder in unserem Extranet: https://extranet.paritaet-nrw.org/fachberatung/jugend-und-kulturarbeit-pjw-nrw/themen/kinderschutz

Werkstattgespräche

Das PJW unterstützt seine Mitglieder bei der Konzeptentwicklung mit begleitenden Werkstattgesprächen zu den einzelnen Elementen eines KinderschutzkonzeptesZiel der Werkstattgespräche ist es, Schutzkonzeptprozesse anzuschieben, Wissen und Knowhow (Materialien & Methoden) zur Verfügung zu stellen, gemeinsame Lösungen für Probleme in der Umsetzung zu finden, Austausch zu ermöglichen und laufende Konzept-Prozesse zu begleiten. Termine und weiter Informationen finden Sie hier.

 

 

Präventionsarbeit, die junge Menschen erreicht!

Mit den Fördermitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW sowie dem großen Engagement unserer Mitglieder können in diesem Jahr insgesamt 35 Weiterleitungs-Projekte in den Einrichtungen und Angeboten des PJW zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW anlaufen. Dabei werden ganz unterschiedliche Ansätze verfolgt: so werden neben Inhouse-Fortbildungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden zum Kinderschutz, viele Schutzkonzeptprozesse angestoßen oder weiterentwickelt oder auch Methoden erarbeitet, die Kinder und Jugendliche an der Konzeptentwicklung beteiligen und ihre Perspektiven aufnehmen.

Alle Fortbildungsveranstaltungen und Projekte werden gefördert durch:

Ansprechpersonen

Katharina Henrichs
Katharina Henrichs
Fachreferentin Jugend- und Kulturarbeit (Kinderschutz & Prävention sexualisierter Gewalt)
foto1
Marina Ramin
Fachreferentin Jugend- und Kulturarbeit (Kinderschutz & Prävention sexualisierter Gewalt)
Ihre Ansprechperson beim Paritätischen NRW
Simon Schäfer
Fachreferent Jugend- und Kulturarbeit (Kinderschutz & Prävention sexualisierter Gewalt)