Seit dem 1. Mai 2010 gibt das Bundeszentralregistergesetz die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. In der Praxis verlangen potenzielle Arbeitgeber vor der Einstellung oft ein Führungszeugnis der BewerberIn, um erkennen zu können, ob die- oder derjenige entsprechend vorbestraft ist. Nach geltendem Recht ist indes eine ganze Reihe von Verurteilungen wegen Straftaten, die eine Anstellung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausschließen, nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen. Mit dem Gesetz wird ein „erweitertes Führungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt, das alle Verurteilungen wegen Straftaten enthält, die im Kinder- und Jugendhilferecht als Beschäftigungsausschlussgründe aufgeführt werden.
Über den Einsatz des erweiterten Führungszeugnisses wird viel diskutiert: Wer muss das erweiterte Führungszeugnis vorlegen? Wie ist es mit § 72a KJHG verbunden?
Jeder Träger sollte sich mit diesem Thema auseinandersetzen und seine Position finden.
Wir werden Sie zu diesem Thema weiter informieren. Der DKSB LV NRW e.V. und das PJW NRW erstellen z. Zt. eine kleine Arbeitshilfe.
Siehe auch die Bundestags-Drucksachen 16/12427 und 16/13028: http://drucksachen.bundestag.de
sowie für Mitgliedsorganisationen: Arbeitshilfe des Gesamtverbandes
Aus aktuellen Anlass weisen wir erneut hin auf die Beachtung der Grundlagen zur Beschäftigung von Honorarkräften. Zur rechtlichen Beurteilung, ob es sich bei einem Vertragsverhältnis um ein freies Mitarbeiterverhältnis oder um ein tatsächliches Arbeitsverhältnis handelt, sind vor allem folgende Abgrenzungskriterien entscheidend: persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit/Einbindung in die betriebliche Organisation.
Weitere Informationen für Mitgliedsorganisationen in unserem Extranet und im Info-Dienst zu betriebswirtschaftlichen Stichworten des Paritätischen NRW.
Vom 07. - 09. Juni 2011 findet unter dem Motto "Kinder.Jugend.Zukunft: Perspektiven entwickeln - Potenziale fördern!" der 14. Kinder- und Jugendhilfetag (14. DJHT) in Stuttgart statt. Veranstaltungsort ist die Messe Stuttgart und das ICS - Internationales Congresscenter Stuttgart. Veranstalterin des 14. DJHT ist die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ.
Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wendet sich an ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Kooperationspartner.
Das Paritätische Jugendwerk NRW plant mit den anderen PJW einen Gemeinschaftsstand auf der Messe und die Durchführung eines Fachforums.
www.jugendhilfetag.de
Auf dem Portal des Paritätischen NRW finden Sie Stellenangebote der Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Nordrhein-Westfalen.
Wenn Sie dort selbst ein Stellenangebot publizieren möchten senden Sie einfach eine E-Mail an presse@paritaet-nrw.org. Dieser Service steht allen Mitgliedern des Paritätischen NRW kostenlos zur Verfügung.
Kurzübersicht aktueller Inhalte unserer Site
Hier (Kontakt > Site-News) finden Sie eine Liste der in den letzten 28 Tagen neu eingestellten oder überarbeiteten Inhalte. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, bis die "Abfrage" das Datum aller Inhalte geprüft hat.
...die sich neben den Jugendverbänden in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich entwickelt haben und als Impulsgeber ihre Beiträge zur Kinder- und Jugendarbeit in NRW leisten.
Initiativgruppen sind Organisationen und soziale Formationen von Menschen, die sich finden, um ein Vorhaben zu realisieren, einen Missstand abzuschaffen oder eine gegebene vorgefundene Praxis zu ändern. Sie alle sind gekennzeichnet durch einen rechtlich selbstständigen und wirtschaftlich autonomen Status. [Weiterlesen]